Abfallbeseitigung
(Remove)
Endstation
Alle Abfälle, die sich nicht verwerten lassen, müssen beseitigt werden. Landläufig spricht man von „Restmüll“. Oft genug sind darunter aber auch giftige Stoffe, die der Umwelt schaden, die sogenannten gefährlichen Abfälle. Deshalb gilt vor allem in diesem Bereich der Grundsatz der Abfallvermeidung! Überlegen Sie sich bitte bei allen problematischen Anwendungen – etwa beim Renovieren der Wohnung, beim Abbeizen von Möbeln –, ob es vielleicht umweltverträglichere Alternativen dazu gibt. Denn zahlreiche Farben und Lacke enthalten Verdünner und stellen somit Problemmüll dar.
Bei allen Abfällen zur Beseitigung, also auch den gefährlichen Abfällen, die zu Hause anfallen, sind die privaten Haushalte verpflichtet, diese dem Entsorgungssystem der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises zu übergeben (§ 17 Abs. 1 KrWG). Dabei dürfen die gefährlichen Abfälle zum Schutze der Umwelt auch nicht mit den ungefährlichen Abfällen vermischt werden. Sie müssen separat gesammelt werden.

In der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Freising ist im Näheren geregelt, ob, wie und wo die einzelnen Abfälle entsorgt werden können bzw. müssen. Die Abfallgebührensatzung des Landkreises legt fest, welche Kosten vom Bürger dafür erhoben werden können.
So müssen manche Abfälle zur Beseitigung vom Abfallbesitzer selbst an der Umladestation des Landkreises – am Standort der Firma Wurzer in Eitting – angeliefert werden. Das gilt etwa, wenn eine größere Menge an Sperrmüll oder gemischte Abfälle aus privaten Haushalten anfallen.
Das trifft auch auf manche gefährlichen Abfälle zu, wie etwa mit Chemikalien behandeltes Altholz aus dem Außenbereich, gefährliche Dämmmaterialien, wie Steinwolle oder Glaswolle sowie asbesthaltige Eternitplatten.
Die Entsorgung von Restmüll
In die Restmülltonne wandert alles, wofür es kein separates Sammelsystem in Form von Biotonne, Gelbem Sack oder Wertstoffbehälter gibt. Ausnahme ist der sogenannte Problemmüll. Die Restmülltonnen werden 14-tägig im Holsystem entleert. Die exakten Termine für Ihr Gebiet finden Sie im Entsorgungskalender. Der Restmüll aus Haushalten und auch aus dem gewerblichen Bereich, der sog. gewerbliche Siedlungsabfall, wird im Müllheizkraftwerk München Nord, in Unterföhring, verbrannt.
Geben Sie bitte keine Wertstoffe in die Restmülltonne, da sie dem Recycling sonst verloren gingen, und auch keine gefährlichen Abfälle, die die Umwelt schädigen würden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Tonne nicht überfüllen. Der Tonnendeckel muss sich schließen lassen, ohne dass Sie den Müll dabei pressen. Wenn Ihre Mülltonne in Einzelfällen nicht ausreicht, können Sie bei Ihrer Gemeinde oder auf dem Wertstoffhof einen zusätzlichen Restmüllsack erwerben. Diesen können Sie bei der nächsten Leerung neben die Mülltonne stellen. Bei regelmäßig größeren Mengen an Restmüll können Sie auch die nächste Tonnengröße bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ordern. Alternativ können Sie überschüssigen Restmüll gegen Gebühr auch am Wertstoffhof abgeben (bis zu 0,5 m³). Große Mengen müssen zur Umladestation gebracht werden.
Bei der Platzierung Ihrer Restmülltonne wählen Sie bitte einen Standort, bei dem sie möglichst nicht der prallen Sonne ausgesetzt ist oder im Winter einfriert.
Der Umgang mit Problemmüll
Stark umweltbelastende Produkte wie z.B. flüssige Beizen, Säuren, Laugen, verdünnerhaltige Lacke, mineralölhaltige Produkte etc. finden sich in den meisten Haushalten. Sie stellen als gefährliche Abfälle Problemmüll dar. Dieser wird – in haushaltsüblichen Mengen – dreimal jährlich in den Gemeinden eingesammelt. Die Termine finden Sie im Entsorgungskalender. Problemmüll wird in der Sondermüllverbrennungsanlage in Baar-Ebenhausen verbrannt und somit für die Umwelt unschädlich gemacht.
Nicht brennbare gefährliche Abfälle, wie etwa Dämmmaterial oder Eternitplatten, müssen nach den geltenden Vorschriften in speziellen Säcken verpackt selbst an der Umladestation angeliefert werden. Zur Entsorgung ist deren Deponierung vorgeschrieben. Dies geschieht für die sogenannten inerten Abfälle aus dem Landkreis Freising in den Deponien Wirmsthal und Spitzlberg.

Beachten Sie bitte auch, dass nicht alles, was problematisch ist, von den privaten Haushalten in die Problemmüll-Sammlung gegeben werden kann. Über den Fachhandel entsorgt werden müssen etwa Feuerlöscher, da dies gefährliche Druckgasflaschen sind, oder größere Mengen von mineralischem/synthetischem Altöl. Wer diese Öle gewerbsmäßig vertreibt, ist gesetzlich verpflichtet, auch eine Annahmestelle für gebrauchte Öle für den Endverbraucher einzurichten. Somit ist auch hier der Handel Ansprechpartner. Bis zu 5 Liter Altöl aus privaten Haushalten des Landkreises können aber auch bei der Problemmüllsammlung des Landkreises abgegeben werden.
In den Restmüll hingegen gehören die nicht gefährlichen Dispersions- und übliche Wandfarben, die man vor der Entsorgung vollständig eintrocknen lassen muss.
Für manche gefährlichen Abfälle greift jedoch auch die sogenannte Herstellerverantwortung. So können Elektrogeräte z. B. auch im Fachhandel kostenfrei zurückgegeben werden. Gleiches gilt auch für Produkte wie PU-Schaumdosen (Polyurethan). Dort wo man sie kauft, gibt man sie auch zurück.
Sonstige Abfälle zur Beseitigung aus dem gewerblichen Bereich, worunter auch gefährliche Abfälle fallen können, müssen über Spezialfirmen entsorgt werden. Auch die Hersteller bzw. der Fachhandel bieten für diese gefährlichen Produkte häufig spezielle Rücknahmesysteme an (z.B. Pamira-Rücknahmesystem für Spritz- und Düngemittel aus dem gewerblichen Agrarbereich).
Zu beseitigende Abfälle aus dem gewerblichen Bereich können häufig nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den Abfällen aus Haushaltungen entsorgt werden. Sie fallen damit nicht in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Abfallwirtschaft des Landkreises.
Sperrmüll
Abfälle aus privaten Haushalten, die nicht wiederzuverwenden oder anders zu verwerten sind, aufgrund ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen und nicht entsprechend zerlegbar sind, sind Sperrmüll. Als Faustregel gilt, dass es unbrauchbare Gegenstände aus dem Hausrat sind, die man bei einem Umzug mitnehmen könnte, also Polstermöbel, Matratzen, Teppiche, sonstiges Mobiliar etc. Nicht dazu gehören jedoch Elektrogeräte, die kostenfrei entweder im Handel oder auch am Wertstoffhof abgegeben werden können. Sperrmüll kann in haushaltsüblichen Mengen am örtlichen Wertstoffhof gegen Gebühr entsorgt werden. Größere Mengen müssen bei der Umladestation ebenfalls gebührenpflichtig angeliefert werden. Haus- und Sperrmüll werden im Müllheizkraftwerk München Nord, in Unterföhring, verbrannt.
Interviews
Thomas Buchner, Fachbereichsleiter für Systeme und Kommunen bei der Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG, zu Entsorgung und Verwertung von verschiedenen Abfallstoffen
Josef Hönlinger, Geschäftsbereichsleiter Stoffstrommanagement beim Abfallwirtschaftsbetrieb München, zur Thermischen Verwertung von Abfällen im Heizkraftwerk München Nord